Da es künftig einen Rechtsanspruch für Kinder im Grundschulalter auf Hortbetreuung geben wird, muss auch der Markt Thiersheim jetzt schon die Weichen mit einer langfristigen Planung für die Hortbetreuung stellen. Denn zunächst wird es ab dem Schuljahr 2026/2027 für die Erstklässler einen Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung geben, der dann jährlich auf die weiteren Jahrgangsstufen stufenweise ausgeweitet wird, bis er ab dem Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschulkinder gelten wird.