Neue Richtlinie für Gratulationen
Sabrina Kaestner zeigte sich erfreut, dass bei derlei zukunftsweisenden Entscheidungen „alle an einem Strang ziehen“. Sämtliche Beschlussvorlagen der 24. Sitzung wurden ohne Gegenstimme durchgewunken. Dazu gehörte auch eine städtische „Richtlinie zu Gratulations- und Kondolenzanlässen“ und deren Daten. Künftig gratuliert die Stadt ihren Bürgern zu besonderen Geburtstagen: 18., ab dem 70. Alle fünf Jahre, ab dem 100. jedesmal. Auch Ehejubilare erhalten zum 50., 60., 65. Und 70. Jahrestag Glückwünsche der Stadt, ebenso wie junge Marktleuthener Eltern zur Geburt eines Kindes. Bei Todesfällen gibt es ein Beileidsschreiben, für ehemalige Mitarbeiter veröffentlicht die Egerstadt eine Todesanzeige.