Das „Heizungsgesetz“, wie es im Volksmund heißt, kommt im Juni in den Bundestag, doch es macht in einem Punkt noch eine Verschnaufpause. Wegen Verzögerungen bei der Reform des Gesetzes hat der Bundestag eine Frist aus dem bisherigen Gesetz verlängert. Mit dem Beschluss der Abgeordneten tritt die sogenannte 65-Prozent-Regelung in Kraft. Das heißt: In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen neue Heizungen damit erst ab dem 1. November 2026 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen – nicht bereits ab dem 1. Juli.