Die Gemeinde Gattendorf steht recht gut da, wenn es um die Erfüllung einer neuen staatlichen Pflicht geht: Mit Beginn des Schuljahres 2026/27 im September tritt schrittweise ein neuer Rechtsanspruch in Kraft: auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Es geht um verlässliche Betreuung am Nachmittag. Das hat Bürgermeister Stefan Müller (CSU) in der Sitzung des Gemeinderates erklärt. Demnach muss in ganz Deutschland nach und nach Hortbetreuung am Nachmittag nach dem Schulunterricht angeboten werden: Im ersten Jahr für die Erstklässler, ein Jahr später für die Klassen ein und zwei, dann kommt die dritte Klasse dazu, und im Schuljahr 2029/30 muss es Angebote für alle vier Klassenstufen geben.