Gefährlicher Paketinhalt aus Hongkong Zoll beschlagnahmt illegale Softair-Waffe

Ein Paket aus Hongkong, das ins Hofer Land gehen sollte, haben sich die Beamten des Zollamts Hof-Marktredwitz etwas genauer angeschaut - und entdeckten eine brandgefährliche Waffe.

Die verbotene Softair-Waffe. Foto: Zollamt Hof-Marktredwitz

Bereits vor mehreren Monaten haben Beamten des Zollamts Hof-Marktredwitz ein Postpaket aus Hongkong sichergestellt. Das Paket, das durch DHL versendet wurde, war an eine Privatperson im Umland von Hof adressiert. Beim Öffnen des Pakets kam eine vollautomatische Softair-Waffe ohne „F-Kennzeichnung“ zum Vorschein.

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Laut der beiliegenden Bedienungsanleitung erreicht die Waffe eine Geschossgeschwindigkeit von 105 bis 130 Metern pro Sekunde. Dies entspricht einer Schussenergie von etwa 1,67 Joule, wie das Zollamt an diesem Dienstag mitteilte.

Verbotener Import – Waffe ohne Kennzeichnung

Softair-Waffen mit einer Bewegungsenergie der Geschosse von mehr als 0,5 Joule bis 7,5 Joule müssten laut Zoll mit dem sogenannten "F-Kennzeichen im Fünfeck" versehen sein, um durch volljährige Personen erlaubnisfrei importiert werden zu können.

Weil dieses Kennzeichen fehlte, war der Import der sichergestellten Waffe gesetzlich verboten. Die Waffe wurde sichergestellt und zur weiteren Sachbearbeitung an das Zollfahndungsamt München übergeben. Die Staatsanwaltschaft Hof führt das Ermittlungsverfahren.

"Erhebliche Gefahr"

Jörg Schöttner, Leiter des Zollamts Hof-Marktredwitz sagt: „Vollautomatische Softair-Waffen mit hoher Schussenergie stellen eine erhebliche Gefahr dar – sowohl für den Besitzer als auch für andere Menschen. Solche Waffen dürfen nicht ohne Weiteres in Umlauf geraten. Wir nehmen diese Verstöße sehr ernst und handeln entschlossen, um die Sicherheit zu gewährleisten.“

Bis zu drei Jahre Gefängnis möglich

Für den unerlaubten Import einer Softair-Waffe ohne vorgeschriebene Kennzeichnung sieht das Waffengesetz Geldstrafen oder in schwerwiegenden Fällen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.