Geflügelpest in Oberfranken Das Federvieh muss in den Stall

Schwäne und andere Wildvögel gelten als Überträger der Geflügelpest. In Kulmbach wird ein toter Schwan derzeit als Verdachtsfall auf diese Tierseuche untersucht. Um von Menschen gehaltenes Geflügel zu schützen, wurde jetzt Stallpflicht angeordnet. Foto: dpa/Alan Crowhurst

Tote Graureiher in Bamberg und Bayreuth, und in Kulmbach ein Schwan mit Verdacht auf die Tierseuche: Das hat die Amtsärzte veranlasst, eine Stallpflicht für Geflügel zu verhängen.

 
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Kulmbach - Die Einschläge rücken näher und werden auch häufiger. Am 6. März ist in Bayreuth ein toter Graureiher gefunden worden, am 9. März ebenfalls ein Graureiher im Kreis Bamberg. In beiden Fällen ist bei den Tieren Geflügelpest festgestellt worden. Einen bestätigten Fall in Kulmbach gibt es zwar noch nicht. Aber Amtstierarzt Dr. Andreas Koller bestätigt einen Verdachtsfall. Im Landkreis Kulmbach wurde ein toter Schwan entdeckt. Das Tier wurde zur Untersuchung eingeschickt, das Ergebnis steht noch aus und wird in den kommenden Tagen erwartet. Doch egal wie es ausgeht: Die Gefahr, dass die gefürchtete Geflügelpest von den Wildvögeln auf von Menschen gehaltene Bestände übergreift ist zu groß. In Betzenstein in der Fränkischen Schweiz mussten bereits alle Hühner in einem Stall gekeult werden. Aus Sicherheitsgründen haben sich deshalb, wie der Kulmbacher Chef des Veterinäramts, Dr. Andreas Koller im Gespräch mit der Frankenpost sagt, alle oberfränkischen Amtstierärzte entschieden, eine generelle Stallpflicht für Geflügel zu erlassen. Sie gilt von Freitag, 12. März, vorerst so lange, bis die nächste Risiko-Einschätzung durch das Friedrich-Löffler-Institut veröffentlich ist, informiert Andreas Koller.

Langjährige Geflügelhalter kennen das Prozedere bereits. Um die Tiere vor Kontakt mit dem Kot möglicherweise infizierter Wildvögel zu schützen, müssen Volieren dicht überdacht sein. Viele haben, wie der Veterinär berichtet, die Volieren noch aus den Jahren 2016/17, als schon einmal wegen der Geflügelpest Maßnahmen ergriffen werden mussten. An den Seitenwänden genügt eine Einzäunung (zum Beispiel ein Netz), die dicht genug ist, um zu verhindern, dass Wildvögel in die Voliere fliegen können, erläutert der Amtstierarzt. Auch wer zum Beispiel eine Maschinenhalle hat, kann diese nutzen, so lang die Stallpflicht gilt. Die Anordnung gilt für sämtliches Geflügel, das von Menschen gehalten wird, also für gewerbliche und auch private Halter. Die müssen ihre Haltung, egal wie klein sie auch sein mag, übrigens aus tierseuchenrechtlichen gründen beim Veterinäramt anmelden. Wer das bislang noch nicht getan hat, sollte es nun umgehend nachholen, appelliert der Amtstierarzt.

Die aktuelle Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat die örtlichen Behörden zum Handeln veranlasst. Laut Friedrich-Löffler-Institut sind in Deutschland seit dem 30. Oktober 2020 mehr als 650 HPAIV H5-Fälle, wie die Geflügelpest offiziell bezeichnet wird, bei Wildvögeln, 66 Ausbrüche bei Geflügel, davon drei bei gehaltenen Vögeln in Tierparks, festgestellt worden. Außerdem meldeten 25 europäische Länder Wildvogelfälle beziehungsweise Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln. Das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbeständen wird inzwischen als hoch eingestuft.

Nun gilt besondere Vorsicht: Wer tote Vögel findet, besonders Wasservögel, wird gebeten, umgehend das Veterinäramt zu informieren.

Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter sind auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (lgl.bayern.de) ‚Geflügelpest’ verfügbar.

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