Gemeinde Tröstau Die Kultur zieht in den Dorfstodl ein

Die Gemeinde Tröstau überlässt dem heimischen Kunst- und Kulturverein das Gemeinschaftshaus unentgeltlich für ein Konzert. Dazu tritt am Samstag ein Chor aus der Ukraine auf.

 
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Die zuständigen Architekten Kathrin Buchta-Kost und Matthias Scheffler (Sechste und Achter von rechts) übergaben den Schlüssel für den Dorfstodl an Bürgermeister Rainer Klein (Dritter von links) sowie Vertreter des Gemeinderats und der Verwaltung. Foto: Gemeinde Tröstau

Mit einer Infoveranstaltung zum Neubaugebiet und der Bürgerversammlung hat der neue Dorfstodl in Tröstau seine Generalproben überstanden. Zuletzt übergaben die für den Bau zuständigen Architekten Kathrin Buchta-Kost und Matthias Scheffler die Schlüssel an die Gemeinde. Und am Samstag, 23. November, steht ab 17 Uhr der erste kulturelle Höhepunkt bevor, wenn es zum Winterkonzert heißt, „Lieder mit dem Ukraine-Chorprojekt Wunsiedel“.

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Veranstalter des Winterkonzerts ist der Kunst- und Kulturverein Tröstau. Dessen Vorsitzender Thomas Friedrich trat zur jüngsten Sitzung mit einem Anliegen an den Gemeinderat in der Bürgersprechstunde heran. Friedrich stellte den Antrag, dem Verein die Gebühren für die Nutzung des Dorfstodls zu erlassen. Der Verein habe dem ukrainischen Chor die Teilnahme an einem Wettbewerb ermöglicht und sei mit 500 Euro in Vorleistung gegangen.

Anpassung der Hebesätze

„Für solche Veranstaltungen, die einem guten Zweck dienen, haben wir in der Nutzungsordnung einen Freiraum geschaffen“, antwortete Bürgermeister Rainer Klein. Entsprechend stimmte der Gemeinderat dem Antrag des Kunst- und Kulturvereins zu, den Veranstaltungsort für das Konzert unentgeltlich zu überlassen.

In der folgenden Sitzung spielte das „liebe Geld“ die Hauptrolle, allen voran die Anpassung der Hebesätze. Das Bundesverfassungsgericht hat bekanntlich 2018 das derzeitige Erhebungsverfahren der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, die ab dem 1. Januar 2015 greift.

Erhebliche Abweichungen

Bernhard Großkopf, der geschäftsführende Beamte der Verwaltungsgemeinschaft Tröstau, erklärte, dass aktuell viele Datensätze durch das Finanzamt übermittelt würden. Die Überprüfung und der Vergleich dieser Daten hätten teilweise erhebliche Abweichungen zwischen altem und neuem Recht ergeben und seien teils dem geänderten Recht, teils falsch ausgefüllten Erklärungen geschuldet. Deshalb der Vorschlag, wie derzeit in allen anderen Städten und Gemeinden auch, die Hebesätze anzupassen.

Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer von 350 Prozent könne beibehalten werden, da er über dem Landesdurchschnitt von 328 Prozent liege und somit die Haushaltskonsolidierung nicht gefährde. Die Verwaltung empfehle aber, nicht den derzeit errechneten Hebesatz für die Grundsteuer A von 200 Prozent (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe – bisher 375 Prozent) und 205 Prozent für die Grundsteuer B (für Grundstücke – bisher 370 Prozent) festzulegen. Vielmehr solle hier etwas Spielraum gelassen werden, um die Aufkommensneutralität zu gewährleisten. Entsprechend passte der Gemeinderat die Grundsteuer A auf 230 Prozent und die Grundsteuer B auf 235 Prozent an. „Das wird sicherlich in nächster Zeit nicht die letzte Festlegung der Realsteuerhebesätze sein“, orakelte Großkopf.

„Positive Entwicklung“

Bei der Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben bei der Vorlage der Jahresrechnung 2023 sprach der Beamte von einer sehr guten Kassenlage der Gemeinde Tröstau im Rechnungsjahr 2023. Der Stand der Schulden liege erstmals seit langer Zeit wieder unter fünf Millionen Euro (4,992), dies entspreche einer Pro-Kopf-Verschuldung von 2340 Euro bei bei einer Einwohnerzahl von 2132 Personen. „Die positive Entwicklung der vergangenen Jahre ist auch den Stabilisierungshilfen zu verdanken“, sagte Großkopf.

Hier hakte Bürgermeister Klein ein und dankte der Bayerischen Staatsregierung. Auch in diesem Jahr habe Tröstau 670 000 Euro an Finanzausgleich bekommen, 500 000 Euro für Investitionen und 170 000 zur Schuldentilgung. „Ohne die Hilfen wären Investitionen wie das Feuerwehrhaus nicht zu finanzieren“, sagte Klein und verwies darauf, den eingeschlagenen Konsolidierungskurs auch in Zukunft beizubehalten.