Gemeinderat Sparneck Leinenpflicht für große Hunde

Helmut Engel
  Foto: Harald Judas/Harald Judas

Der Gemeinderat reagiert auf die Beiß-Vorfälle in den vergangenen Wochen. Nicht alle Räte sind mit der Regelung zufrieden.

 
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Sparneck - Nach verschiedenen Vorfällen mit frei laufenden Hunden und Beschwerden beim Ordnungsamt hatte der Sparnecker Gemeinderat Lucas Brandhorst in der Novembersitzung einen Antrag auf Anleinpflicht für Hunde eingebracht. Darüber wurde nun in der letzten Sitzung des Jahres 2020 beraten. Bürgermeister Daniel Schreiner meinte, die Anleinpflicht für Kampfhunde und große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimeter sollte im Vordergrund stehen. Dazu gebe es eine gesetzliche Grundlage, die auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen sei. Das Gesetz weise auch darauf hin, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzuhalten sei. So müsse dem Bewegungsbedürfnis von Hunden Rechnung getragen werden, was auch nach dem Tierschutzgesetz erforderlich sei.

Immer mehr Personen und Haushalte hielten sich einen Hund, sagte der Bürgermeister. Auch wegen des dörflichen Charakters von Sparneck ließen einige Hundehalter ihre Tiere auch innerhalb des bebauten Gebietes frei herumlaufen. Dies führe oft besonders bei Eltern kleiner Kinder zu Irritationen. Im November sei es im Bereich von Immerseiben zu zwei Beißvorfällen gekommen, welche die Bevölkerung sensibilisiert hätten. „Der Ruf nach Maßnahmen ist lauter geworden.“

Rüdiger Schott gefiel die Diskussion um große Hunde nicht. „Und wenn ein Dackel ein kleines Kind so herrichtet, dass alles zu spät ist?“ Schreiner erklärte, dass der momentanen Rechtslage zufolge erst Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe als große Hunde eingestuft werden.

Lucas Brandhorst sagte, er sei bei seinem Antrag nicht davon ausgegangen, dass Hunde höher als 50 Zentimeter sein müssen, um als große Hunde bezeichnet zu werden. „Wir sollten an alle Hundehalter appellieren, dass sie ihre Hunde an der Leine führen“, so Brandhorst. Beim Bayerischen Gemeindetag sollte die Gemeinde darauf hinwirken, die Maßgabe der Schulterhöhe für große Hunde nach unten zu revidieren.

Einstimmig entschieden die Räte, die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde zum 1. Januar in Kraft zu setzen, also Leinenpflicht ab 50 Zentimeter Schulterhöhe und für Kampfhunde. Jörg Hager betonte, dass man die Hundehalter auf die neue Rechtslage aufmerksam machen sollte.

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