Sparneck - Nach verschiedenen Vorfällen mit frei laufenden Hunden und Beschwerden beim Ordnungsamt hatte der Sparnecker Gemeinderat Lucas Brandhorst in der Novembersitzung einen Antrag auf Anleinpflicht für Hunde eingebracht. Darüber wurde nun in der letzten Sitzung des Jahres 2020 beraten. Bürgermeister Daniel Schreiner meinte, die Anleinpflicht für Kampfhunde und große Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimeter sollte im Vordergrund stehen. Dazu gebe es eine gesetzliche Grundlage, die auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen sei. Das Gesetz weise auch darauf hin, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzuhalten sei. So müsse dem Bewegungsbedürfnis von Hunden Rechnung getragen werden, was auch nach dem Tierschutzgesetz erforderlich sei.