Gemeinderat Tröstau sagt Sprayern den Kampf an

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Die Graffiti nehmen im Gemeindegebiet überhand. Die Taten werden bei der Polizei angezeigt. Bürgermeister Klein verspricht, in Zukunft Abhilfe zu schaffen.

 
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Tröstau - Vollgeschmierte Wände, Straßenschilder und bei uns in der Region vor allem große Betonflächen in Unterführungen sind inzwischen ein alltägliches Bild. Auch wenn manche Graffiti wahre Kunstwerke sind – illegal in einer Nacht- und Nebelaktion aufgesprüht erfüllen sie den Tatbestand der Sachbeschädigung. Auf rund 200 Millionen Euro summieren sich alljährlich die durch illegale Graffiti verursachten Kosten, so das Ergebnis einer Studie des Deutschen Städtetags.

„Überhandnehmende“ Graffiti im Gemeindegebiet hat bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Tröstau Gemeinderat Matthias Sticht daher in der allgemeinen Fragestunde moniert. „Das ist eine Null-Toleranz-Geschichte, wir sind den Tätern auf der Spur“, zeigte auch Bürgermeister Rainer Klein kein Verständnis für das verbotene Tun der unbekannten Sprayer, die sich unabhängig vom Alter schadensersatzpflichtig machen würden. Die Hinterlassenschaften des oder der „Künstler“ würden in jedem Falle angezeigt und im Falle der Aufklärung strafrechtlich verfolgt. Die Polizei versuche, den Personenkreis zu ermitteln. In diesem Zusammenhang galt der Dank des Rathauschefs den Mitarbeitern des Bauhofs, die schnell reagieren würden und versuchten, die Schmierereien so gut wie möglich zu überdecken. Dies bedeute allerdings eine Zusatzbelastung für die Bauhofarbeiter.

Gemeinderat Tobias Köhler informierte in seiner Eigenschaft als Mitarbeiter im Landratsamt über 40 Tests, die jeweils in den drei Stunden durchgeführt werden, während das Schnelltestzentrum in der „Alten Apotheke“ am Bahnhof Station macht. Köhler wies zudem auf eine neue Fördermöglichkeit für den Ausbau des Brückenradweg auf dem Gemeindegebiet hin.

Einstimmig beschlossene Sache war der Antrag eines Bauherrn zum Ausbau eines Wohnhauses zum Mehrfamilienhaus in Leupoldsdorf Am Nesselbach 10. Damit einhergehen die Anbringung einer Dachgaube und eines Balkons sowie der Bau von Garagen mit Dachterrassen. Der Gemeinderat erteilte dem Vorhaben das einstimmig gemeindliche Einvernehmen und stimmte zwei erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Nesselrangen“ zu.

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