Gemeinderatsitzung Wasser in Nagel wird deutlich teurer

  Foto: Christian Schilling/Christian Schilling

Tiefer in die Tasche greifen müssen die Bürger der Gemeinde ab dem 1. Januar und in den Folgejahren. So steigen neben den Grund- auch die Verbrauchs- und Einleitungsgebühren.

 
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Als notwendiges Übel haben die meisten Gemeinderäte in Nagel die Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren in der jüngsten Sitzung gesehen. Der Großteil des Gemeinderats setzte sich nach längerer Diskussion schließlich gegen die beiden Stimmen von Hans Schiener und Dr. Christian Medick von der CWG-Fraktion mit 11:2 Stimmen durch. So muss ein Abnehmer künftig für einen Wasserzähler bis vier Kubikmeter pro Stunde 108 Euro berappen. Bisher lag der Preis bei 90 Euro.

Der Abstimmung ging allerdings ein Antrag von Hans Schiener voraus. Der CWG-Fraktionsvorsitzende wollte die beiden Tagesordnungspunkte, in denen es um die Gebührenerhöhung ging, von der Tagesordnung absetzen. Er, Schiener, wisse, dass die Gemeinde gerade beim Wasser kostendeckend kalkulieren müsse, vermisse aber, dass der Gemeinderat nicht vorher ausreichend vor allem über die Ausgaben informiert worden sei. Mit Abschaffung des Finanzausschusses werde über die Erhöhungen nur noch in den Gemeinderatssitzungen abgestimmt, nachdem die Kalkulationen von der Verwaltung vorgelegt worden seien. Im Finanzausschuss hätten die Zahlen noch genauer unter die Lupe genommen werden können. „Die Gebührenerhöhung muss sein. Aber den Gemeinderäten muss die Chance gegeben werden, mitsprechen zu können“, sagte Schiener.

Letzte Erhöhung 2018

Bürgermeister Helmut Voit betonte, dass sich die allgemeine Lage durch den Krieg in der Ukraine, steigende Energiekosten und die wachsende Inflation geändert habe. All das sei in der Prognose miteinkalkuliert. Voit wies ebenfalls auf die letzte Gebührenerhöhung im Jahr 2018 hin. „Die letzte Kalkulation war fast eine Punktlandung“, erinnerte Voit. Bei Gesamtkosten der Wasserversorgung in den letzten vier Jahren von knapp einer Million Euro werde am Ende dieses Jahres mit einem Defizit von 4000 Euro gerechnet. Zudem konnte 2018 aufgrund der Kalkulation die Einleitungsgebühr von 4,47 Euro pro Kubikmeter auf 4,27 Euro pro Kubikmeter gesenkt werden.

Voit wies ebenfalls auf zwei weitere wichtige Faktoren hin, die in die Kalkulation miteingeflossen seien. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Wasser, im Jahr 2021 seien dies im Schnitt nur noch 35 Kubikmeter pro Person gewesen, werde von Jahr zu Jahr weniger, des Weiteren sinke die Einwohnerzahl. Dies legitimiere eine Gebührenerhöhung. Auch kämen auf die Verbraucher weitere Erhöhungen zu, denn der Stromliefervertrag ende im Dezember 2023. Bernhard Großkopf, Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Tröstau, ergänzte, dass die von der Verwaltung vorgelegte Kalkulation am unteren Ende des Rahmens angesiedelt sei. Würde man noch niedriger gehen, so sei im nächsten Jahr eine noch größere Erhöhung zu erwarten. Der Antrag von Schiener auf Absetzung der Tagesordnungspunkte lehnte der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen ab.

Zwei Alternativen

Das Gremium stand schließlich vor der Wahl, die Verbrauchsgebühren bei unveränderter Grundgebühr von 2,73 auf 3,24 Euro pro Kubikmeter Wasser zu erhöhen oder die Grundgebühr um 20 Prozent zu erhöhen, wobei die Verbrauchsgebühr von 2,73 auf 3,01 Euro steigt. Mit 11:2 Stimmen votierte die Mehrheit für die zweite Alternative. Zudem setzten die Entscheidungsträger den kalkulatorischen Zinssatz auf 3,25 Prozent fest. Die Einleitungsgebühren für Abwasser legten der Gemeinderat bei 20-prozentiger Erhöhung der Grundgebühr auf 5,60 Euro fest. Bisher zahlte der Verbraucher 4,27 Euro pro Kubikmeter. Der kalkulatorische Zinssatz für die gemeindliche Abwasserbeseitigung beträgt nun für die Kalkulationsperiode in den nächsten vier Jahren von 2023 bis 2026 3,0 Prozent. Auch hier stimmten Medick und Schiener dagegen.

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