Der Fall hat Schlagzeilen gemacht. Am 17. Dezember vergangenen Jahres hat die Generalstaatsanwaltschaft München in Zusammenhang mit einem Chat auf Telegram unter anderem auch die Wohnung des Kulmbacher AfD-Kreisvorsitzenden Georg Hock durchsuchen lassen. Drei Mobiltelefone, zwei Laptops, zwei PC und zwei Tablets wurden sichergestellt. Hock war der Vorwurf gemacht worden, er habe in dem parteiinternen Chat über „Umsturz, Revolution und Bürgerkrieg“ gesprochen beziehungsweise solchen Forderungen zugestimmt. Unter anderem der bayerische SPS-Landesvorsitzende Florian von Brunn hatte Anzeige gegen Hock erstattet. Doch die Vorwürfe gingen ins Leere. Am 25. August hat die Generalstaatsanwaltschaft München das Ermittlungsverfahren gegen Georg Hock eingestellt. Jetzt hat das Amtsgericht München dem Kulmbacher Schadensersatzansprüche bestätigt. Hock wird aus der Staatskasse Geld bekommen, weil er seine Mobiltelefone und Computer nicht nutzen und sich Ersatz beschaffen musste. Der Beschluss über die Entschädigung ist bereits rechtskräftig. Wie viel Geld Georg Hock erhalten wird, muss in einem gesonderten Verfahren festgelegt werden.