Hamburg/Hannover - Das Landgericht Hamburg hat der Kreuzfahrtreederei Tui Cruises eine bestimmte Form der klimabezogenen Werbung untersagt. Es geht um die Formulierung "2050 Dekarbonisierter Kreuzfahrtbetrieb (Net-zero)", die nach Angaben des Landgerichtes in einer älteren Version der Website verwendet wurde. Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) (Aktenzeichen 315 O 9/24). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.