Bayerische Richter haben ein Urteil gefällt, das in der Staatskanzlei im München die Kruzifixe an den Wänden wackeln lässt: ein Gymnasium in Wolnzach habe mit einem 1,50 Meter hohen und 0,5 Meter breiten Holzkreuz mit dem Abbild eines gekreuzigten Jesus die Glaubensfreiheit verletzt – und sei verpflichtet, selbiges zu entfernen. Der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist eine Klage zweier früherer Schülerinnen vorausgegangen. Sie seien „wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend ohne Ausweichmöglichkeiten mit dem Kruzifix konfrontiert“ worden.
Gerichtsurteil Kippt jetzt Söders Kreuzerlass?
Michael Ertel 11.07.2025 - 10:00 Uhr