Ansbach (dpa/lby) - Ausgerechnet an Aschermittwoch hat das Verwaltungsgericht in Ansbach über das Tanzverbot an sogenannten "Stillen Tagen" verhandelt. Konkret geht es in dem Verfahren um ein Verbot der Stadt Nürnberg für Protestfeiern gegen das Tanzverbot von Gründonnerstag auf Karfreitag vergangenen Jahres. Diese Feiern hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (bfg) abhalten wollen; er zog vor Gericht, als er die dafür nötige Sondergenehmigung vom Ordnungsamt nicht bekam.