Nur fünf Verstöße gegen bisheriges Kiff-Verbot
Ungeachtet des juristischen Verfahrens scheint der Cannabiskonsum im Park auch nicht wirklich für Probleme gesorgt zu haben. Nach Angaben der Schlösserverwaltung wurden seit Einführung des Verbots gerade einmal fünf Verstöße dagegen offiziell registriert, die meisten davon im an den Englischen Garten angrenzenden Hofgarten.
Die Schlösserverwaltung hatte wie die Staatsregierung vor Gericht mit dem Gesundheits- und Jugendschutz argumentiert und befürchtete Geruchsbelästigung durch Rauchschwaden von Joints. Der normale Konsum von Tabak war dagegen immer erlaubt.
Das Gericht folgte nun aber der Argumentation der Klägerseite, wonach die Staatsregierung über die ihr unterstellte Verwaltung versuche, "die Bundesregelung so weit wie möglich auszuhebeln". Der Anwalt der Kläger sprach in der Verhandlung von einer "drogenpolitischen Maßnahme im Gewande einer Nichtraucherschutz-Richtlinie".