Durch eine Ergänzung der kommunalen Wahlgesetze will die AfD die Abwahl von Bürgermeistern ermöglichen. Dazu sollen die örtlichen Wahlberechtigten das Verfahren für einen Bürgerentscheid einleiten dürfen. Beim Bürgerentscheid selbst bedürfte es nach dem Gesetzentwurf der AfD eine Zwei-Drittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen für eine erfolgreiche Abwahl.