Soll der Bürgermeister weiter wie bisher ehrenamtlich tätig sein, oder sollte Zell nach der Kommunalwahl 2026 ein hauptamtliches Gemeindeoberhaupt bekommen? Mit der Frage beschäftigte sich nun der Marktgemeinderat. Im Vorfeld hatte das Landratsamt Hof empfohlen, dass sich kleinere Gemeinden – als Reaktion auf eine 2024 in Kraft getretene Kommunalrechtsnovelle – mit der Rechtsstellung ihres Bürgermeisters oder der Bürgermeisterin befassen sollten. Denn die Schwelle, ab der diese hauptamtlich tätig sein können, wurde von 5000 Einwohnern auf 2500 gesenkt. Diese neue Regelung kam als Reaktion auf den Umstand, dass immer mehr kleine und kleinste Kommunen vom Ehrenamt abgerückt sind.
Gesetzesänderung Bürgermeisteramt auf dem Prüfstand
Harald Judas 01.07.2025 - 11:34 Uhr