Die Staatsregierung hat ihren Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes vor der Weiterleitung in den Landtag noch einmal verändert. Zwar wird das Höchstalter für den aktiven Dienst bei den Freiwilligen Feuerwehren wie angekündigt an das gesetzliche Renteneintrittsalter von derzeit 67 Jahren gekoppelt, allerdings werden die bisher geplanten Dienstzeitverlängerungen über diese Altersgrenze hinaus wieder aus dem Konzept gestrichen.