Weitergehende Informationen zu Einzelheiten der Tat können im Hinblick auf "die schutzwürdigen Belange" der Angeklagten und der Hinterbliebenen der Getöteten vor Verlesung der Anklageschrift nicht erteilt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayreuther Landgerichts. Die Hauptverhandlung findet öffentlich statt.