Die Verteidiger sagten hingegen nach dem Urteil, dass es ihrer Meinung nach mehrere mögliche Tatmotive und -hergänge gebe. So könnte es auch um einen eskalierten Konflikt gegangen sein. Die beiden jungen Menschen hatten sich laut der Gerichtssprecherin zu dem Treffen am Tattag verabredet. Laut dem Angeklagten ging es um einen Waffendeal, wie seine Verteidiger sagten. "Wir sehen die Waffendeal-Variante als wahrscheinlicher an", sagten sie. Die Kammer folgte dieser Version in ihrem Urteil laut Gerichtssprecherin nicht, sondern sah sie als widerlegt an.
Mit dem Urteil folgte die große Jugendkammer der Ansicht von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Sie hatten das Mordmerkmal der Heimtücke als verwirklicht angesehen, da der Kopfschuss von hinten gekommen sei. Der Anwalt des Angeklagten hatte hingegen auf Totschlag plädiert.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Bei Mord beträgt das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer acht Jahre und neun Monate Jugendstrafe wegen Mordes gefordert.
Die Eltern des getöteten Jungen waren Nebenkläger in dem Verfahren. Sie schlossen sich mit ihrem Plädoyer dem der Staatsanwaltschaft weitgehend an.
Die Verteidiger beantragten hingegen eine Jugendstrafe von sechs Jahren wegen Totschlags.
Da der Angeklagte jugendlich ist, fand die Verhandlung hinter verschlossenen Türen statt. Eine Sicherungsverwahrung, wie von der Staatsanwaltschaft erwogen, wurde nicht angeordnet.