Die entsprechenden Gesetze der einzelnen Bundesländer seien "im Großen und Ganzen gut", meint Gouzoulis-Mayfrank. Es gebe im Detail jedoch Unterschiede – vor allem auch in der Vor- und Nachsorge. "Besonders wichtig ist die Nachsorge." Der behandelnde Arzt müsse einbezogen werden, "wenn denn bekannt ist, wer der behandelnde Arzt ist und wenn es ihn überhaupt gibt". Ein Problem sei dies oft bei Patienten, die nicht sesshaft seien.
Wichtige Vor- und Nachsorge
Die nachsorgenden Hilfen sollten intensiver sein. Die sozialpsychiatrischen Dienste sollten in bestimmten Fällen schon vor der Entlassung Kontakt mit den Patienten aufnehmen, sagt Gouzoulis-Mayfrank. Es sei daher sinnvoll, sozialpsychiatrische Dienste zu unterstützen oder auch die Polizei. Wenn diese in Kontakt trete mit Menschen, die auffällig erscheinen, sollte das Team psychiatrisch erfahrene Fachkräfte haben, die die Polizisten beraten.
"Es gibt Formen der zusätzlichen ambulanten intensiven Betreuung für Menschen mit psychischen Erkrankungen, bei denen ein Gewaltpotenzial vermutet wird, aber keine akute Gefährdung vorliegt", sagt Gouzoulis-Mayfrank und verweist auf Projekte in Bayern, Hamburg und Hessen. Dabei gebe es Beratung, Hilfe bei der Wohnungssuche oder im Aufnehmen von Kontakten.