Die Stadt- und Gemeinderäte befinden sich derzeit landauf, landab in einer misslichen Lage. Weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Gesetzeslage zur Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt hat, greift ab dem kommenden Jahr eine neue Regelung. Die soll insgesamt fairer sein und die Wertentwicklung einzelner Grundstücke deutlich präziser erfassen, als es bisher der Fall war. Das bedeutet, dass einige deutlich mehr zahlen müssen, andere wenige, für wieder andere ändert sich kaum etwas. Das neue Bundesgesetz hat die Bemessungsgrundlage für die Grundstückswerte neu festgesetzt. An den Kommunen ist es, über die Hebesätze festzulegen, was die Steuerzahler letztlich real zu überweisen haben – gemessen an den örtlichen Notwendigkeiten. Und genau über diese Hebesätze wird in den Gremien derzeit bekanntlich heiß diskutiert. In welche Richtung soll das Pendel bei den Hebesätzen ausschlagen? Sollen die gleich bleiben? Sollen die Bürger mehr oder weniger zahlen? Welche Auswirkungen haben die Hebesätze auf die Einnahmen der Kommune? All das ist derzeit Thema in den Gremien. Nun war der Rehauer Stadtrat an der Reihe.