Bereits vor drei Jahren hat der Bayerische Landtag das Grundsteuergesetz beschlossen. Es bildet die Grundlage für die Steuerreform, die ab dem neuen Jahr in Kraft tritt. Die Kommunen haben vor diesem Hintergrund ihre Grundsteuer-Hebesätze angepasst. Aufgrund des komplett neuen Systems liegen diese Werte teils deutlich unter den bisherigen. Nicht aber in der Stadt Hof. Der Stadtrat hat die Hebesätze für die Grundsteuer A (Wert: 410) und B (Wert: 330) im November unverändert fortgeschrieben.
Grundsteuer in Hof Darum bleiben die Hebesätze gleich
Nils Hermsdörfer 30.12.2024 - 16:59 Uhr