Überall in der Region befassen sich die Stadträte in diesen Wochen mit der Grundsteuer: Als Folge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts müssen die Kommunen nämlich neue, ab 2025 gültige, Hebesätze festlegen. Denn diese Abgabe berechnet sich dann nach einem anderen System, wobei die Finanzämter die Berechnungsgrundlagen ermitteln. Der Freistaat Bayern setzt dabei auf ein wertunabhängiges Flächenmodell, um zu verhindern, dass die Grundsteuer allein aufgrund steigender Immobilienpreise für automatisch mitwächst.
Grundsteuerreform Helmbrechts senkt Hebesätze deutlich
Werner Bußler 25.10.2024 - 14:35 Uhr