„Keiner will die Stabilisierungshilfe riskieren“
Auch SPD und CSU melden sich zu Wort
Die Fraktionssprecher von SPD und CSU im Thiersheimer Gemeinderat, Robert Lang und Rolf Küstner, weisen darauf hin, dass Gemeinden, die in den Genuss der Stabilisierungshilfe kommen – auch Thiersheim – zur Auflage gemacht wird, dass die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden liegen. „Daher kam von der Regierung von Oberfranken der Hinweis, dass das Grundsteueraufkommen 2025 in der Gemeinde sich mindestens auf dem Niveau von 2024 bewegen muss“, schreiben Lang und Küstner. Auf der Grundlage der vom Finanzamt zur Verfügung gestellten neuen Messbeträge würden sich in Thiersheim daraus Hebesätze für Grundsteuer A von 357 Prozent und Grundsteuer B in Höhe von 175 Prozent ergeben. „Kein Mitglied des Gemeinderats will die Stabilisierungshilfe riskieren“, stellen die beiden Fraktionssprecher klar. Unterschiedliche Auffassung herrschte im Gremium allerdings, ob über dieses Mindestmaß hinaus die Grundsteuern erhöht werden sollten. Diesen Schritt hatten die Verwaltungsmitarbeiterinnen, Kämmerin Ramona Zapf und Sachbearbeiterin Grundsteuer, Andrea Rogler, empfohlen. Sie begründeten das zum einem mit potenziellen Unwägbarkeiten über die tatsächlich anfallende Höhe des zukünftigen Grundsteueraufkommens und zum anderen mit den höheren Einnahmen für die klamme Gemeindekasse. Diese Auffassung haben der Mitteilung zufolge auch der Bürgermeister und zwei Gemeinderatsmitglieder vertreten. Letztendlich entschied sich der Thiersheimer Gemeinderat mit einer Stimmenmehrheit von 8:3, die Grundsteuerhebesätze zunächst so zu gestalten, dass das Grundsteueraufkommen 2025 das Niveau des Jahres 2024 erwarten lässt. So gibt es laut Lang und Küstner für die Thiersheimer Grundstückseigentümer in Summe keine Erhöhung der Grundsteuern. „Wichtig ist es hierbei aber, darauf hinzuweisen, dass es individuell durchaus zu Verschiebungen kommen wird“, schreiben die Fraktionssprecher. „So werden zukünftig die Wohnhäuser mit großer Wohn- und Grundstücksfläche eher höhere Grundsteuerlasten verursachen und kleinere Immobilien tendenziell günstiger besteuert werden.“