Grundsteuerreform Thiersheim bleibt aufkommensneutral

Wegen der Grundsteuerreform muss auch die Gemeinde die Hebesätze anpassen. Ziel ist es 2025 Einnahmen auf dem Niveau des Vorjahres zu erreichen.

 
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Generell gilt: Die Gemeinden sollen 2025 genauso hohe Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie in diesem Jahr. Daraus lässt sich aber nicht ableiten, ob Grundstücksbesitzer mehr oder weniger zahlen müssen. Foto: picture alliance/dpa/Bernd Weißbrod

Die Grundsteuer ist ein emotionsgeladenes und konfliktbeladenes Thema. Insbesondere in Thiersheim schlugen die Wellen nach der Berichterstattung hoch. Es ist nämlich mitnichten so, dass die Marktgemeinde ihre Grundsteuer erhöht. Darauf weist Bürgermeister Werner Frohmader hin. Demnach beträgt der Hebesatz für die Grundsteuer A vom 1. Januar 2025 an 357 Prozent, der für die Grundsteuer  B 175 Prozent.

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Neue Grundsteuer ab 1. Januar

Hintergrund ist die Grundsteuerreform, die ab 1. Januar 2025 gilt. Sie verlangt in den Rathäusern die Anpassung der Hebesätze für Grundsteuer A und Grundsteuer B. „Der Hebesatz wurde im Vergleich zum vorhergehenden Hebesatz gesenkt“, macht Frohmader deutlich. Entscheidend bei der Grundsteuerberechnung sei aber ebenso der neu durch das Finanzamt ermittelte Grundmessbetrag, der sich im Vergleich zu vorherigen Messbeträgen zum Teil deutlich ändert. „Damit sind die Grundsteuerbeträge absolut individuell, und es ist vorab nicht und vor allem nicht pauschal zu sagen, ob die Grundsteuer nun steigt oder nicht.“

Auf gleichbleibendem Niveau

Aufkommensneutral lautet das Stichwort, das auch in der Sitzung des Gemeinderates gefallen war. Die neuen Hebesätze wurden nämlich so festgelegt, dass die Gemeinde damit bei den Grundsteuereinnahmen 2025 voraussichtlich dasselbe Niveau erreicht wie im Vorjahr. Es sei, so Frohmader, nicht zu erwarten, dass mit den beschlossenen Hebesätzen die Grundsteuereinnahmen der Gemeinde Thiersheim steigen. „Vielmehr werden sie auf gleichbleibendem Niveau bleiben. Es wurden somit die niedrigstmöglichen Hebesätze beschlossen, um das Niveau aus den Grundsteuereinnahmen voraussichtlich zu halten“, sagt der Bürgermeister. Was die neuen Grundsteuerhebesätze für jeden einzelnen bedeuten, lässt sich pauschal nicht sagen. „Es wird Bürgerinnen und Bürger geben, die zukünftig weniger oder annähernd gleichbleibende Grundsteuer bezahlen, es wird aber auch Bürgerinnen und Bürger geben, welche zukünftig mehr Grundsteuer bezahlen müssen“, sagt Werner Frohmader.

Auswirkungen auf Stabilisierungshilfen drohen

Wie er weiter ausführt, hatten Kämmerin Ramona Zapf und die Verwaltung empfohlen, nicht den geringstmöglichen Hebesatz zu wählen, sondern aufgrund der noch ausstehenden Rückmeldungen des Finanzamtes zu den Grundmessbeträgen und der laufenden Einsprüche einen gewissen Puffer bei der Festlegung der Hebesätze einzuplanen. Dadurch würde die Gemeinde nicht Gefahr laufen, das Vorjahresniveau nicht zu erreichen. „Sollte in 2025 das Vorjahresniveau nicht erreicht werden, sind Auswirkungen auf die Stabilisierungshilfen wahrscheinlich“, sagt Frohmader. Der Thiersheimer Gemeinderat war der Empfehlung der Verwaltung nicht gefolgt.

Die Grundsteuerreform wurde nötig, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung von Grundstücken mit einem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt hatte. Die für Westdeutschland gültigen Werte wurden letztmals 1964 festgesetzt. Allerdings schreibt das Bewertungsgesetz (BewG) eine Aktualisierung im Sechs-Jahres-Turnus vor.

„Keiner will die Stabilisierungshilfe riskieren“

Auch SPD und CSU melden sich zu Wort
Die Fraktionssprecher von SPD und CSU im Thiersheimer Gemeinderat, Robert Lang und Rolf Küstner, weisen darauf hin, dass Gemeinden, die in den Genuss der Stabilisierungshilfe kommen – auch Thiersheim – zur Auflage gemacht wird, dass die Hebesätze der Grund- und Gewerbesteuern über dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden liegen. „Daher kam von der Regierung von Oberfranken der Hinweis, dass das Grundsteueraufkommen 2025 in der Gemeinde sich mindestens auf dem Niveau von 2024 bewegen muss“, schreiben Lang und Küstner. Auf der Grundlage der vom Finanzamt zur Verfügung gestellten neuen Messbeträge würden sich in Thiersheim daraus Hebesätze für Grundsteuer A von 357 Prozent und Grundsteuer B in Höhe von 175 Prozent ergeben. „Kein Mitglied des Gemeinderats will die Stabilisierungshilfe riskieren“, stellen die beiden Fraktionssprecher klar. Unterschiedliche Auffassung herrschte im Gremium allerdings, ob über dieses Mindestmaß hinaus die Grundsteuern erhöht werden sollten. Diesen Schritt hatten die Verwaltungsmitarbeiterinnen, Kämmerin Ramona Zapf und Sachbearbeiterin Grundsteuer, Andrea Rogler, empfohlen. Sie begründeten das zum einem mit potenziellen Unwägbarkeiten über die tatsächlich anfallende Höhe des zukünftigen Grundsteueraufkommens und zum anderen mit den höheren Einnahmen für die klamme Gemeindekasse. Diese Auffassung haben der Mitteilung zufolge auch der Bürgermeister und zwei Gemeinderatsmitglieder vertreten. Letztendlich entschied sich der Thiersheimer Gemeinderat mit einer Stimmenmehrheit von 8:3, die Grundsteuerhebesätze zunächst so zu gestalten, dass das Grundsteueraufkommen 2025 das Niveau des Jahres 2024 erwarten lässt. So gibt es laut Lang und Küstner für die Thiersheimer Grundstückseigentümer in Summe keine Erhöhung der Grundsteuern. „Wichtig ist es hierbei aber, darauf hinzuweisen, dass es individuell durchaus zu Verschiebungen kommen wird“, schreiben die Fraktionssprecher. „So werden zukünftig die Wohnhäuser mit großer Wohn- und Grundstücksfläche eher höhere Grundsteuerlasten verursachen und kleinere Immobilien tendenziell günstiger besteuert werden.“