Am 1. Januar tritt die Grundsteuerreform mit neuen Hebesätzen bei der Grundsteuern A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und B für sonstige Grundstücke in Kraft. Die Hebesätze sollen so festgesetzt werden, dass die Kommunen in der Summe mit einem Grundsteueraufkommen wie vor der Reform kalkulieren können. „Es soll keine Einnahmeerhöhung für die Gemeinde geben, für den einzelnen Bürger wird es aber zu Änderungen kommen“, erklärte nun Bürgermeister Hain im Weißdorfer Gemeinderat. Bisher hat die Gemeinde bei der Grundsteuer A knapp 23 000 Euro eingenommen, bei der Grundsteuer B fast genau 120 000 Euro.