Die Fragestellung ist wesentlich komplexer: Es geht nicht nur um die erheblichen Kosten, die eine Sanierung und Nutzbarmachung dieses extrem schadstoffbelasteten Gebäudes verursachen würde. Es geht vielmehr um eine völlige Neuausrichtung der Planungen seitens des Staats und vor allem auch der Stadt (Was wird aus der Tangente? Wie wird das Grundstück erschlossen?). Darüber hinaus ist völlig unklar, welche Bauteile - eben wegen der Schadstoffbelastung - welcher Nutzung zugeführt werden können und wie hoch die Kosten der Schadstoffbeseitigung zu Buche schlagen würden. Ohne weitere umfassende und kostenwirksame Gutachten kann dieser Sachverhalt derzeit nicht verbindlich beurteilt werden.
„Es ist noch Zeit, weil der Architektenwettbewerb noch nicht ausgeschrieben wurde.“
Für einen Architektenwettbewerb brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Informationen zur Erschließungssituation des Geländes. Er kann also erst starten beziehungsweise die Unterlagen dazu können erst ausgearbeitet werden, wenn feststeht, was mit dem Güterbahnhof geschieht. Vorarbeiten, die wir für einen solchen Wettbewerb bereits geleistet haben, wären bei einem Erhalt des Kulmbacher Güterbahnhofs zu überarbeiten. Im Falle eines Bürgerbegehrens würden sich die Planungen und damit der Baubeginn für die Fakultät VII natürlich noch weiter erheblich verzögern.
„Die Uni braucht keine Tangente.“
Die Universität kann sich vom Verkehrsgeschehen um den Campus herum und in der Stadt Kulmbach nicht abkoppeln, und diesbezüglich beinhalten die städtischen Planungen eine Tangente. Wir plädieren für die Lösung, die stadtplanerisch als erforderlich angesehen wird.
Welche Rahmenbedingungen lagen der Universität Bayreuth für die Fakultät VII in Kulmbach zugrunde?
Den Planungen der Universität Bayreuth für die Fakultät VII in Kulmbach lagen folgende Rahmenbedingungen zugrunde: Das Stadtentwicklungskonzept (ISEK) samt Verkehrswegekonzept der Stadt Kulmbach von 2009; die Konkretisierung der Planung für die bereits in diesem Konzept beinhaltete Tangente sieht vor, dass das Güterbahnhofsgebäude abgebrochen wird. Ein Gutachten des Voreigentümers über den Zustand des Güterbahnhofsgebäudes im Hinblick auf einen Abbruch und insbesondere auf die Schadstoffbelastung, das eine Sanierung des Gebäudes als ökonomisch nicht sinnvoll und nicht praktikabel erscheinen ließ. Schließlich eine Vereinbarung der Stadt Kulmbach mit dem Freistaat, zu gegebener Zeit den Grundstücksteil mit dem Güterbahnhof für den Tangentenbau zu erwerben und den Güterbahnhof dafür abzureißen. Dazu gibt es bereits einen Stadtratsbeschluss. Schließlich gab es bis vor Kurzem auch kein öffentlich bekanntes Interesse am Güterbahnhof.
Was sagt OB Ingo Lehmann?Er gebe zum jetzigen Zeitpunkt keine Stellungnahme zum Güterbahnhof ab, wird mitgeteilt.