Die Staatsregierung will den Schutz vor häuslicher Gewalt ausweiten. Dazu soll das Netz an Frauenhäusern und Beratungsstellen bedarfsgerecht flächendeckend ausgebaut werden. Lücken gibt es derzeit vor allem noch in ländlichen Regionen. Allerdings fällt die Zuständigkeit für die Einrichtungen in die Verantwortung der Kommunen. „Wir können als Freistaat nur die passenden Rahmenbedingungen und finanzielle Anreize schaffen“, erklärte die im Sozialministerium zuständig Abteilungsleiterin Christiane Nischler-Leibl im Sozialausschuss des Landtags. Im Staatshaushalt stünden dafür pro Jahr mehr als 42 Millionen Euro zur Verfügung.