Haftbedingungen Bundesrichter rügen Hofer Abschiebehaft

Zu wenig Besuch, zu geringe Aufschlusszeiten: Die Menschen seien zu sehr wie Strafgefangene behandelt worden, sagt das oberste Zivilgericht. Die Anstaltsleitung versichert, dass der Richterspruch schon umgesetzt worden sei.

 
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Symbolbild: Abschiebehaft Foto: picture alliance/dpa/Nicolas Armer