Hallstraße in Hof Schlagloch-Sanierung im Frühjahr

red

Die Stadt Hof erklärt, wie sie die Situation in der Hallstraße einschätzt.

 
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Einige der Schlaglöcher in der Hallstraße in Hof. Foto: Jasmin Stenzel

Die Stadt Hof hat die Planungen für eine Beseitigung der Straßenschäden in der Hallstraße aufgenommen. Das berichtet die Pressestelle der Stadt Hof auf Anfrage. Die Arbeiten seien für die erste Hofer „Asphaltierungsrunde“ im Frühjahr eingeplant. Wie berichtet, hat die Frankenpost in der Hallstraße die Schlaglöcher ausgemessen: Sie sind bis zu 8,4 Zentimeter tief.

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Grundsätzlich würden Straßenschäden auf stärker belasteten Hauptverkehrsstraßen eher saniert als in Nebenstraßen wie der Hallstraße, erklärt die Medienstelle. Zudem erfolge die Schlaglochreparatur „örtlich jeweils unterschiedlich“, je nach Ursache und im Hinblick auf zukünftige Sanierungen, schreibt Pressesprecherin Lydia Würkner.

Die umliegenden Asphaltmischanlagen begännen erst Mitte März mit der Produktion von Asphaltmischgut. Deshalb habe die Stadt die Schäden bisher nicht repariert. Eine Reparatur mit sogenanntem Kaltasphalt ist sein nicht dauerhaft zielführend.

Die Schlaglöcher seien aufgrund ihrer Größe und Tiefe – laut allgemeiner Rechtsprechung und nach Einschätzung der Stadt – grundsätzlich noch kein verkehrsgefährdender oder bedenklicher Zustand. An den drei Zufahrten zur Hallstraße wiesen bereits seit 3. Februar Schilder auf die Schäden hin. „Die Stadt hat Sorge zu tragen, dass sich die öffentlichen Straßen und Wege in einem der Verkehrssicherungspflicht genügenden Zustand befinden. Demnach ist sie auch für die Beseitigung etwaiger Gefahrenstellen verantwortlich.“ Zur Vermeidung von Schadenersatzansprüchen sei die Straßenbehörde dazu verpflichtet, auf Schäden „in geeigneter Form“ aufmerksam zu machen, was durch die Beschilderung auch geschehen sei, betont die Medienstelle. Autofahrer müssten Fahrweise und Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Sollte zu Schäden kommen, sei die Straßenbaubehörde von der Haftung ausgeschlossen, weil sie auf die Gefahrenstellen „rechtzeitig und ausreichend sichtbar“ aufmerksam gemacht habe.