In einem Prozess um sexuellen Missbrauch eines Jungen ist ein früherer Betreuer an einer Hamburger Grundschule zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Der 35-Jährige hatte in dem Verfahren am Landgericht Hamburg eingeräumt, in fünf Fällen an den Füßen des Kindes geleckt zu haben. Das Gericht habe zudem ein dreijähriges Berufsverbot ausgesprochen, bezogen auf jeden pädagogisch-anleitenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das Urteil vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig.