Nach dem Tod eines jungen Patienten, der in einer Hamburger Zahnarztpraxis eine Vollnarkose gewünscht hatte, ist der Anästhesist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die ebenfalls angeklagte Zahnärztin wurde freigesprochen. Der Narkosearzt habe sich der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter. Das Urteil des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig.