Nach Ansicht des Gerichts fehlt für den Vorwurf, Drosten habe die Öffentlichkeit gezielt - also vorsätzlich und wider besseren Wissens - getäuscht, die Grundlage. Der Virologe habe erklärt, dass weder die Laborthese noch die These eines natürlichen Ursprungs widerlegt oder bewiesen werden könne. Es spreche nur mehr für die letztere Annahme. Der offene Brief in "The Lancet" genüge nicht, um den Vorwurf zu begründen, sagte der Vorsitzende Richter Florian Schwill. "Da fehlt es an hinreichenden Anknüpfungspunkten."
Ursprünglich war Drosten nach Angaben des Richters gegen sechs Äußerungen von Wiesendanger vorgegangen. Aber in nur zwei weiteren Fällen war der Virologe erfolgreich: Zum einen darf der Nanowissenschaftler vorerst nicht mehr behaupten, die Festlegung der Virologen im Februar 2020 auf einen natürlichen Ursprung habe "jeglicher" Grundlage entbehrt. Dass es damals gar keine Grundlage für die These vom natürlichen Ursprung gegeben habe, sieht das Gericht nicht belegt.
Ferner darf Wiesendanger nicht wiederholen, dass die von Drosten unterstützte Initiative "Scientists for Science" das Ziel verfolgt habe, die virologische Forschung frei von Beschränkungen zu halten.
Von der Klärung des Corona-Ursprungs hängt nach Ansicht von Wiesendanger ab, was die Welt unternehme, um eine Wiederholung einer solchen Pandemie zu verhindern. Sollte sich die Zoonose-These von einem tierischen Ursprung durchsetzen, werde es sehr viel mehr Forschung auf diesem Gebiet geben, erklärte er vor Gericht. Sollte sich dagegen bestätigten, dass ein Laborunfall zur Corona-Pandemie führte, werde wie nach den Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima ein öffentlicher Druck entstehen, auf besonders gefährliche Forschung zu verzichten.