Handel im Lockdown Verwirrung bei den „Sonderläden“

Lebensmittelmärkte dürfen auch nach dem harten Lockdown ab Mittwoch offen bleiben. Was aber ist mit Läden, die nicht nur Dinge des täglichen Bedarfs anbieten?

 
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Getränkemärkte dürfen während des harten Lockdowns ab Mittwoch offen bleiben. Aber was ist mit Läden, die nicht nur Dinge des täglichen Bedarfs verkaufen? Foto: picture alliance/dpa/Hauke-Christian Dittrich