Bonn - Im Rechtsstreit um eine milliardenschwere Mobilfunk-Auktion des Jahres 2019 möchte die Bundesnetzagentur nicht klein beigeben. Man habe Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht, sagte Netzagentur-Chef Klaus Müller in Bonn. Zentrale Fragen sollten höchstrichterlich geklärt werden. Bei der Auktion waren Nutzungsrechte für Frequenzen versteigert worden, die für die Netze im Mobilfunkstandard 5G von zentraler Bedeutung sind.