Wegen eines Angriffs auf eine Gedenkstätte für jüdische NS-Opfer in Hannover hat das Schöffengericht des Amtsgerichts Hannover einen polizeibekannten Rechtsextremen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der 26-Jährige aus der Landeshauptstadt erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Neben der Zerstörung von Gedenkkränzen Ende Januar seien Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt worden, wie ein Gerichtssprecher auf Nachfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte. Acht Monate des Strafmaßes entfallen demnach auf die Sachbeschädigung, der übrige Teil auf die waffenrechtlichen Verstöße. (Az. 209 Ls 83/25)