- In den Schulen wechseln zusätzlich zu den bislang im Bildungsbereich geltenden Beschränkungen für Schüler ab Klasse sieben am 21. und 22. Dezember 2020 nun auch die Schüler der Klassen eins bis sechs in den Distanzunterricht. Dort sollen die jüngeren Schüler ebenfalls vom zwischen dem 4. und 10. Januar 2021 bleiben. Allerdings heißt es von der Landesregierung: „Allen Kindern der Klassenstufen eins bis vier, deren Eltern die häusliche Betreuung nicht gewährleisten können, wird eine schulische Betreuung angeboten.“
- Zur kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser sollen Reha-Einrichtungen Bettenkapazitäten bereitstellen. Die Krankenhäuser sind aufgefordert, alle nicht zwingenden Operationen zurückstellen, um die wachsende Zahl an Corona-Patienten versorgen zu können.
- Der zuletzt mancherorts wieder erlaubte Sport- und Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche wird wieder untersagt – und zwar ab dem 14. Dezember bis zunächst zum 10. Januar 2021.
- In Altenheimen, Seniorenresidenzen sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen darf jeder Bewohner höchstens noch eine fest zu registrierende Besuchsperson pro Tag empfangen. Die Einrichtungen dürfen durch die Besucher nur noch mit einer FFP2- Maske betreten werden. Alle dort Beschäftigten müssen sich in regelmäßigen Abständen einem Coronatest unterziehen.
- Außerdem soll bei Gottesdiensten bis zum 10. Januar eine Maskenpflicht am Platz gelten. Öffentliche Feste, wie etwa zu Silvester, finden nicht statt.
In einer früheren Version dieses Textes hieß es, die Landesregierung habe beschlossen, die Kontaktbeschränkungen auszuweiten. Dies hatte die Staatskanzlei in der Nacht so mitgeteilt. Inzwischen hat die Landesregierung diese Angabe aber zurückgezogen. Der entsprechende Passus sei unbeabsichtigt in den Beschluss der Landesregierung geraten, hieß es am Freitagvormittag aus der Staatskanzlei. Es habe zwar eine entsprechende Diskussion dazu im Kabinett gegeben, aber keinen Beschluss. Bei den Kontaktbeschränkungen in Thüringen sollen die bislang geltenden Regeln bestehen bleiben.