Corona Schulen, Geschäfte: Harter Lockdown in Thüringen

Harter Lockdown: Auch in Thüringen sollen weitere Geschäfte schließen. Foto: dpa/Kira Hofmann

Die Zahlen der Corona-Neuinfektionen und -Toten in Thüringen steigt und steigt. Nun reagiert die Landesregierung überraschend schnell und umfassend. Auf einer kurzfristig einberufenen Kabinettssitzung hat sie für den Freistaat einen harten Lockdown angeordnet.

 
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Erfurt - Vor dem Hintergrund der immer weiter ansteigenden Corona-Zahlen geht nun auch Thüringen in einen harten Lockdown. Da bereits am Freitag zu erwarten sei, dass Thüringen insgesamt bei der Sieben-Tage-Indizes den Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigen werde, seien „kurzfristig weitere Maßnahmen erforderlich“, teilt die Landesregierung kurz nach Mitternacht mit, nachdem sich das Kabinett von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) kurzfristig zu einer Sondersitzung getroffen hatte. Unter anderem sollen wie in anderen Bundesländern auch nun weitere Geschäfte geschlossen werden. Auch die Zugangsregeln für die Alten- und Pflegeheime werden beispielsweise verschärft. Zudem gibt es bei den Schulen weitere Einschränkungen.

Nach aktuellen Zahlen des Thüringer Gesundheitsministeriums gibt es inzwischen mehr als 6.500 aktive Corona-Fälle im Freistaat. Mindestens 479 Menschen im Land sind im Zusammenhang mit Covid-19 inzwischen gestorben. Aus einem internen Lagebericht der Landesregierung, der unserer Zeitung vorliegt, geht hervor, dass es nicht nur innerhalb von Familien, sondern inzwischen auch an Schulen gehäuft zu Corona-Ausbrüchen kommt.

Der Beschluss der Landesregierung für einen harten Lockdown sieht eine ganze Reihe von weiteren coronabedingten Beschränkungen vor. Zu den wichtigsten Punkten gehören:

- Spätestens ab 19. Dezember sollen nicht-lebensnotwendige Handels- und Dienstleistungsbetriebe in Thüringen schließen. Sollte eine weitere Ministerpräsidentenkonferenz beschließen, solche Schließungen vorzuziehen, will die Landesregierung auch das umsetzen. Unter anderem Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörakustiker, Sparkassen und Banken, Poststellen, Reinigungen, Friseure, Waschsalons sollen aber geöffnet bleiben; ebenso wie Verkaufsstellen für Weihnachtsbäume.

- Für noch geöffnete Läden sollen die Hygienemaßnahmen strenger kontrolliert werden. Außerdem werden der Ausschank und Konsum von Alkohol in Innenstädten und sonstigen Orten unter freiem Himmel untersagt.

- In den Schulen wechseln zusätzlich zu den bislang im Bildungsbereich geltenden Beschränkungen für Schüler ab Klasse sieben am 21. und 22. Dezember 2020 nun auch die Schüler der Klassen eins bis sechs in den Distanzunterricht. Dort sollen die jüngeren Schüler ebenfalls vom zwischen dem 4. und 10. Januar 2021 bleiben. Allerdings heißt es von der Landesregierung: „Allen Kindern der Klassenstufen eins bis vier, deren Eltern die häusliche Betreuung nicht gewährleisten können, wird eine schulische Betreuung angeboten.“

- Zur kurzfristigen Entlastung der Krankenhäuser sollen Reha-Einrichtungen Bettenkapazitäten bereitstellen. Die Krankenhäuser sind aufgefordert, alle nicht zwingenden Operationen zurückstellen, um die wachsende Zahl an Corona-Patienten versorgen zu können. 

- Der zuletzt mancherorts wieder erlaubte Sport- und Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche wird wieder untersagt – und zwar ab dem 14. Dezember bis zunächst zum 10. Januar 2021.

- In Altenheimen, Seniorenresidenzen sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen darf jeder Bewohner höchstens noch eine fest zu registrierende Besuchsperson pro Tag empfangen. Die Einrichtungen dürfen durch die Besucher nur noch mit einer FFP2- Maske betreten werden. Alle dort Beschäftigten müssen sich in regelmäßigen Abständen einem Coronatest unterziehen.

- Außerdem soll bei Gottesdiensten bis zum 10. Januar eine Maskenpflicht am Platz gelten. Öffentliche Feste, wie etwa zu Silvester, finden nicht statt.

In einer früheren Version dieses Textes hieß es, die Landesregierung habe beschlossen, die Kontaktbeschränkungen auszuweiten. Dies hatte die Staatskanzlei in der Nacht so mitgeteilt. Inzwischen hat die Landesregierung diese Angabe aber zurückgezogen. Der entsprechende Passus sei unbeabsichtigt in den Beschluss der Landesregierung geraten, hieß es am Freitagvormittag aus der Staatskanzlei. Es habe zwar eine entsprechende Diskussion dazu im Kabinett gegeben, aber keinen Beschluss. Bei den Kontaktbeschränkungen in Thüringen sollen die bislang geltenden Regeln bestehen bleiben.

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