Die Mitglieder des Gemeinderates sprachen sich jüngsten für eine moderate Erhöhung Hebesätze der Grundsteuer A und B aus und setzten den Hebesatz der Grundsteuer A zum 1. Januar 2025 auf 300 von Hundert fest sowie die Grundsteuer B, ebenfalls zum 1. Januar 2025, auf 210 von Hundert. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert.