Die Mitglieder des Gemeinderates sprachen sich jüngsten für eine moderate Erhöhung Hebesätze der Grundsteuer A und B aus und setzten den Hebesatz der Grundsteuer A zum 1. Januar 2025 auf 300 von Hundert fest sowie die Grundsteuer B, ebenfalls zum 1. Januar 2025, auf 210 von Hundert. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert.
Hebesätze in Höchstädt Moderate Erhöhung
Silke Meier 13.10.2024 - 14:30 Uhr