Ab 1. Januar 2027 dürfen Betreiber von Stromnetzen weder Eigentümer von Ladepunkten für Elektromobile sein noch diese Stationen entwickeln, verwalten oder betreiben. Dies betrifft die Licht- und Kraftwerke Helmbrechts (LuK), die im Stadtgebiet für fünf Ladesäulen zuständig ist. Zwei davon gehören dem Unternehmen, drei der Stadt. Wegen der neuen Regelung verkauft die LuK ihre Säulen an die Zenob, eine Gesellschaft, an der sie selbst beteiligt ist sowie auch die Stadt Helmbrechts und andere Kommunen und Energieversorger – die auch für die drei Säulen der Stadt zuständig sein. soll. Dies betrifft zunächst nur den Betrieb, da die Stadt für den Kauf der Ladepunkte eine Förderung erhalten hat und damit verpflichtet ist, bis zu einem gewissen Zeitpunkt Eigentümer zu sein. Erst nach einer bestimmten Frist kann ein Verkauf erfolgen.
Helmbrechts Ladesäulen gehen an Zenob
Werner Bußler 02.10.2026 - 15:00 Uhr