Auf der Grundlage des vom Bundestag verabschiedeten Gewalthilfegesetzes für Frauen will die Staatsregierung die Finanzierung von Schutzräumen und Beratungsstellen für in Bayern von häuslicher Gewalt betroffene Frauen auf eine neue Grundlage stellen. Ab dem kommenden Jahr übernimmt der Freistaat von den bisher zuständigen Kommunen die Finanzierung der Einrichtungen und setzt dafür zunächst 67 Millionen Euro ein. „Wir schaffen Planungssicherheit für die Träger und Verlässlichkeit für die Frauen“, erklärte Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) bei der Vorlage des Gesetzentwurfes im Landtag. Sie sagte zudem einen bedarfsgerechten Ausbau der Einrichtungen zu. Bayern stehe zu seinem Schutzversprechen.
Hilfe bei Gewalt Freistaat finanziert Schutzeinrichtungen
Jürgen Umlauft 10.06.2026 - 17:00 Uhr