Hilfe für Nachbarn Arbeitsunfähig wegen einer Spritze

Nach der Renovierung ihrer Wohnung leidet eine Frau aus dem Landkreis Hof an starken Rückenschmerzen und lässt sich behandeln. Seitdem ist nichts mehr wie es war.

Eine falsch gesetzte Spritze hat das Leben von Angela L. komplett verändert. Foto: saritphoto - stock.adobe.com/Sarit Wuttisan

Ihr größter Wunsch: Ein normales Leben. Wie früher. Angela L. (Name geändert) würde am liebesten wieder arbeiten. Sie ist gelernte Speditionskauffrau, doch ihre Stelle hat sie schon lange verloren. Die 47-Jährige aus dem Landkreis Hof gilt als arbeitsunfähig, sie kann weder längere Zeit sitzen noch stehen noch laufen. „Dabei bin ich ein Mensch, der immer was machen will, jetzt sitze ich daheim und schaue an die Wand. Dann laufen mir die Tränen runter und ich denke, das kann nicht dein Leben sein.“

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Es ändert sich schlagartig im November 2015: Angela L. renoviert ihre Wohnung und schabt mit einer Spachtel Tapetenschichten von der Wand. Diese einseitige Bewegung führt dazu, dass sie sich am nächsten Tag nicht mehr rühren kann. Sie hat starke Schmerzen im unteren Rücken, sie bezeichnet es als Blockade.

Kleine Spritze große Folgen

In einem Krankenhaus will sie sich Hilfe holen, um wieder gerade stehen zu können. Sie bekommt zwei Spritzen ins Gesäß injiziert – eine links, eine rechts. Heute weiß sie: „Die Rechte wurde falsch gesetzt, sodass jetzt Nervenbahnen im rechten Bein geschädigt sind.“ Das Ganze kommt schleichend. Zunächst entwickelt sich an der Einstichstelle eine Muskelverhärtung in Größe eines Tischtennisballs. „Ich habe mir noch nichts dabei gedacht, aber mich gewundert, warum die Schmerzen überhaupt nicht aufhören.“

Als die Muskelverhärtung nachlässt, entdeckt Angela L. ein dreiviertel Jahr später an der einstigen Einstichstelle eine Delle nach innen, etwa so groß wie ein Zwei-Euro-Stück. „Die Haut darüber war komplett verändert, sie war hauchdünn wie Pergamentpapier und schwarz-blau, der Anblick war direkt gruselig.“ Angela L. bekommt Angst und wendet sich an ihre Hautärztin.

Die Medizinerin vermutet sofort, dass die Patientin falsch gespritzt wurde. Sie rät ihr dazu, juristisch gegen den vermeintlichen Behandlungsfehler vorzugehen. „Eigentlich bin ich nicht der Typ, der sich mit irgendwelchen Ärzten rumstreiten will“, sagt Angela L.. Dann entscheidet sie sich dennoch dafür und kontaktiert einen auf Medizinrecht spezialisierten Fachanwalt, den ihr die Hautärztin empfiehlt.

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Fachanwalt kümmert sich um den Fall

Seitdem kümmert sich dieser Fachanwalt um den Fall. 2016 kommt es zur ersten Hauptverhandlung. Das Gericht spricht Angela L. ein Schmerzensgeld zu. „Nach der durchgeführten Beweisaufnahme ist die Kammer zu der Überzeugung gelangt, dass die Behandlung der Klägerin nicht fehlerfrei erfolgt ist“, steht in dem Urteil. Außerdem sei die Klägerin nicht über mögliche Folgen der Injektionstherapie aufgeklärt worden.

Nun kämpft Angela L. jedoch noch für einen Ausgleich des Schadens, den sie durch den Arbeitsausfall erlitten hat und immer noch erleidet. Seit über acht Jahren befindet sie sich im Krankenstand. „Seitdem bin ich auf die Gunst fremder Menschen angewiesen.“ Weil sie wegen ihrer Schmerzen seit Jahren eine Schonhaltung einnimmt, sind bereits Wirbel geschädigt.

Aktuell wartet sie auf einen neuen Gerichtstermin. Den Vergleich, den ihr Anwalt der Gegenseite anbieten wollte, habe diese abgelehnt, berichtet sie. Deshalb braucht sie auch ein weiteres Gutachten ihres Arztes, auf das sie ebenfalls noch warten muss.

Lange sucht Angela L. nach einem Arzt, der diagnostizieren kann, was in ihrem rechten Bein passiert ist. Sie findet schließlich einen Professor aus Ulm, der auch für das Gericht die Gutachten erstellt und ihr bestätigt, dass Nervenbahnen dauerhaft geschädigt sind. „Operativ lässt sich das nicht beheben“, weiß die Patientin von ihrem Arzt. Auch Schmerzmittel schlagen bei ihr nicht an. Sie gilt als Schmerzpatientin.

Schmerzmittel helfen nicht

Angela L. kann weder lange sitzen noch stehen noch laufen noch liegen. „Es fühlt sich an, als ob mir jemand Messer ins Bein bohrt, manchmal sind es aber auch dumpfe, klopfende Schmerzen.“ Verharrt sie längere Zeit in einer Position, kommt es auch vor, dass sich alles im rechten Bein vom Gesäß abwärts taub anfühlt, berichtet sie. Sie sitzt auch beim Gespräch mit unserer Redaktion schief auf dem Stuhl, das rechte Bein zieht sie ungewöhnlich weit nach oben.

Besonders grausam sind für Angela L. die Nächte, da liegt sie meist wach und überlegt, wie sie die Zeit herumbringt. Ihre letzte Tiefschlafphase liege Jahre zurück, sagt sie.

Nervlich macht sie die Situation mürbe. Die Schmerzen schränken ihr komplettes Leben ein. Sie erinnert sich an einen Vorfall 2019, als sie nach langem Betteln ihres Sohnes mit ihm eine Radtour auf einem geliehenes E-Bike unternimmt und beim Absteigen das rechte Bein nicht mehr spürt. Sie stürzt, fällt aufs Gesicht und verletzt sich.

Der Professor aus Ulm macht ihr keine Hoffnungen, dass sie je wieder arbeiten kann. „Er empfiehlt mir, zeitnah Rente zu beantragen. Kein Arbeitgeber wird mir zugestehen, dass ich mich während der Arbeitszeit hinlege.“ Zumal ihr Zustand für Außenstehende nicht erkennbar ist – bis auf die Schonhaltung merkt man der 47-Jährigen nichts an. Die Delle an der Einstichstelle ist wieder verschwunden – ihre Schmerzen bleiben. „Ich muss lernen, mit ihnen zu leben, hat mir der Professor gesagt.“ Sie ist deshalb in psychologischer Behandlung.

Finanzielle Lage belastet

Neben all diesen Einschränkungen belastet Angela L. vor allem ihre finanzielle Situation. Zunächst bekam sie Krankengeld, das im April 2016 auslief, seitdem lebt sie von Bürgergeld. Für ihren 19-jährigen Sohn, der noch zur Schule geht, bekommt sie Kindergeld. Anschaffungen wie Winterreifen sprengen schnell ihr Budget. Auch die Krankheit verursacht Kosten. Vor Kurzem hat sie sich eine Matratze mit Gelschicht gekauft, in der Hoffnung, besser schlafen zu können. Die knapp 500 Euro dafür lieh ihr ein Freund. Sie würde es ihm gerne schnell zurückzahlen, weil ihr das sehr unangenehm ist. Außerdem hat man ihr eine Akupressurmatte empfohlen, sie könnte die Schmerzen lindern. Doch für solche Hilfsmittel fehlt ihr das Geld. Sie empfindet es als belastend, auf Unterstützung anderer angewiesen zu sein. „Man rutscht unverschuldet in etwas hinein, wo man nie hin wollte.“

Spenden

Hilfe für Nachbarn: Der Verein „Hilfe für Nachbarn“ unterstützt Menschen aus der Region, die in Not geraten sind. Wenn Sie, liebe Leserinnen und Leser, insbesondere Angela L. helfen wollen, überweisen Sie Ihre Spende auf das Konto von „Hilfe für Nachbarn“ bei der Sparkasse mit dem Verwendungszweck „Angela L.“

Die Spenden sind steuerlich absetzbar. Für Beträge von mehr als 300 Euro gibt es eine Quittung (Adresse vermerken). Für kleinere Beträge reicht der Kontoauszug zu Vorlage beim Finanzamt. IBAN: DE 29 7805 0000 0220 0204 16