Stuttgart - Ein typischer Fall: Eine junge Mutter hat einen Sohn im Kindergartenalter. In der Zeit, in der sie in einem Supermarkt „minijobbt“, besucht der Kleine normalerweise die Kita. Ihr Ehemann arbeitet Vollzeit als Industriemechaniker. Er kann nicht ins Homeoffice. Die Kita ist nun aufgrund eines Coronafalles vorübergehend ganz geschlossen. Hat die Minijobberin nun Anspruch auf das „erweiterte“ Kinderkrankengeld aus der Krankenversicherung?