Es ist eine Schreckensnachricht, die trocken formuliert auf der Internetseite mit den Insolvenzbekanntmachungen zu finden ist: „Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird am 16.10.2024 um 17 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet“, lautet die Veröffentlichung des Bayreuther Amtsgerichts.