Ministerien und Konzerne bei KI grundsätzlich auf der Hut
Deutsche Ministerien, Bundesbehörden und große Unternehmen treffen massive Sicherheitsvorkehrungen gegen Cyberattacken. Das schließt Künstliche Intelligenz mit ein und trifft nicht nur DeepSeek.
So hat das Bundesinnenministerium die Nutzung externer Cloud-Dienste grundsätzlich verboten. Andere Bundesministerien haben ähnliche Vorschriften erlassen: Das Finanzministerium hat die Nutzung "textgenerativer Künstlicher Intelligenz im Internet zu dienstlichen Zwecken grundsätzlich untersagt". Das Wirtschaftsministerium hat festgelegt, welche Anwendungen erlaubt sind, DeepSeek und andere KI-Anwendungen gehören nicht dazu.
Auch das Deutsche Patent- und Markenamt in München – ebenfalls ein potenzielles Spionageziel – setzt DeepSeek nicht ein. Im bayerischen Innenministerium sind DeepSeek und andere KI-Anwendungen auf dienstlichen Geräten nicht erlaubt und private Geräte dürfen nicht dienstlich genutzt werden.
Nach diesem Prozedere verfahren auch große Unternehmen, die ihre Technologie schützen wollen. Dazu zählt die Münchner Wacker Chemie, ein wichtiger Lieferant der Computerchip-Industrie: kein DeepSeek auf Firmenrechnern und -geräten und keine privaten Geräte bei der Arbeit.
Sicherheitsschleusen bei Dax-Konzernen
Mehrere Dax-Konzerne ermöglichen den Zugriff auf KI-Anwendungen nur über die Sicherheitsschleusen eigener Systeme, bei Siemens etwa "SiemensGTP" geheißen. "Dort ist neben vielen anderen Modellen auch Deep Seek verfügbar - innerhalb eines sicheren Umfelds, das garantiert, dass Siemensdaten bei Siemens bleiben", sagt ein Sprecher. BMW und die BASF gehen nach ähnlichem Muster vor.