Hochwasser-Opfer Soforthilfen auch für den Kreis Haßberge

 Foto: Ann-Kristin Schmittgall

Nach Kritik an der Vergabe von Soforthilfen für Hochwasseropfer stellt der Freistaat für weitere Regionen Geld bereit.

 
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München (dpa/lby) - «Damit können auch Hochwasser-Betroffene aus den Landkreisen Haßberge und Forchheim sowie der Stadt Hof und der Stadt Ansbach Soforthilfen beantragen», sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Donnerstag in München. In diesen Regionen können die Hilfen von Freitag an bei den jeweiligen Landratsämtern beziehungsweise Städten beantragt werden. Am Dienstag hatte das Kabinett Hilfen zunächst für die acht Landkreise Fürth, Kitzingen, Schweinfurt, Hof, Berchtesgadener Land, Ansbach, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim und Erlangen-Höchstadt in Aussicht gestellt. Abgeordnete und Kommunalpolitiker kritisierten, dass nicht alle betroffenen Regionen berücksichtigt worden seien.

Pro Haushalt werden 5000 Euro zur Verfügung gestellt. Zudem werden für Ölschäden an Wohngebäuden bis zu 10.000 Euro gewährt. Dort, wo kein Versicherungsschutz bestand, obwohl dies möglich gewesen wäre, reduzieren sich die Hilfen um die Hälfte. Bei «existenziellen Notlagen» könnten bis zu 100 Prozent der Schäden erstattet werden, hieß es vom Finanzministerium. Insgesamt belaufen sich die Soforthilfen des Freistaats auf bis zu 50 Millionen Euro.

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