Am Dienstagnachmittag ruderte die Gemeinde zurück. „Für geimpfte und genesene Gemeinderatsmitglieder wird im Rathaus die Möglichkeit einer freiwilligen Selbsttestung geschaffen. Für alle weiteren geimpften und genesenen Teilnehmer wird ebenfalls ein freiwilliger Test unmittelbar vor der Gemeinderatssitzung bereitgestellt.“ Die Gemeinde möchte damit ein möglichst hohes Schutzniveau für alle an der Sitzung Beteiligten gewährleisten, heißt es. Doch mit der ursprünglich angedachten Regelung für Gremiumsmitglieder hätte die Gemeinde die am Donnerstag gefassten Beschlüsse womöglich angreifbar gemacht. Hintergrund ist, dass ein unrechtmäßiger Ausschluss eines Gremienmitglieds zur Nichtigkeit der in der Sitzung gefassten Beschlüsse führt. Das bayerische Innenministerium geht daher davon aus, dass eine 2 G-/2 G-plus-Regel für Gemeinderäte „mit ihrem organschaftlichen Recht auf Sitzungsteilnahme nicht mehr vereinbar sein dürfte“. Übrigens: Die Testpflicht für Geboosterte ist seit dem 15. Dezember in Bayern aufgehoben mit Ausnahme von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Die bayerische Staatsregierung schreibt dazu: „ Die Auffrischimpfung ersetzt den Test (auch PCR).“ G. P.