Geflügelpest In Hof müssen Katzen jetzt drin bleiben

Das Herumstromern gehört zu einem freien Katzenleben. In der Stadt Hof ist nun wegen der Geflügelpest in den nächsten Wochen erst einmal damit Schluss. Foto: dpa-tmn/Julian Stratenschulte

In der Hofer Innenstadt ist ein toter Schwan gefunden worden, der mit dem Vogelgrippen-Erreger vom Typ H5N8 infiziert war. Damit treten im ganzen Stadtgebiet noch schärfere Maßnahmen in Kraft. Unter anderem dürfen Katzenbesitzer ihre Tiere nicht mehr unbeaufsichtigt herumstromern lassen.

 
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Hof - Die Geflügelpest hat Hof erreicht: Wie die Stadtverwaltung am Dienstag mitteilte, wurde bei einem toten Schwan das Virus vom Typ H5N8 nachgewiesen. Der verendete Vogel wurde demnach am 1. April am Oberen Anger an der Saale gefunden. Das Ergebnis ist nun amtlich bestätigt: Das Friedrich-Loeffler-Institut hat mit Untersuchungsbefund vom 9. April die Probe als positiv als hochpathogenes Influenza-A-Virus des Subtyps H5N8 bewertet.

Damit gilt: In Hof ist die Geflügelpest ausgebrochen. Zuletzt war das im Januar 2017 der Fall. Das ganze Stadtgebiet ist damit jetzt zum Wildvogelgeflügelpest-Beobachtungsgebiet erklärt. Das hat weitreichende Auswirkungen – nicht nur auf Geflügelhalter, sondern auch auf Hunde- und Katzenbesitzer. Die Stadt Hof hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem für 30 Tage den Freilauf von Katzen untersagt. Die Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, 14. April, in Kraft.

Was gilt nun für Vogel- und Geflügelhalter sowie für die Besitzer von Hunden und Katzen, die es gewohnt sind, als Freigänger durch die Gegend zu stromern?

Vögel und Geflügel: In Hof gehaltene Vögel dürfen bis 28. April nicht aus der Stadt gebracht werden. Außerdem ist es verboten, Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes freizulassen. Geflügelhalter sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten. Geflügel und Vögel müssen in geschlossenen Ställen untergebracht werden.

Jäger: Die Jagd auf Federwild ist laut der Verfügung für 30 Tage untersagt. Grund für das Jagdverbot ist demnach, erlegte Vögel infiziert sein könnten. Werden sie mitgenommen, besteht laut der Allgemeinverfügung die Gefahr, dass das Virus in Hausgeflügelbestände gelangen könnte. Zudem beunruhigen Jagdhandlungen das Wild, was dazu führen kann, dass die Tiere – wenn auch nur kurz – ihren Standort wechseln, was die Verbreitung des Virus begünstigt.

Hunde und Katzen: Hunde und Katzen dürfen im gesamten Hofer Stadtgebiet nicht mehr frei, also unbeaufsichtigt, herumlaufen. Das gilt laut der Verfügung für 30 Tage. Wie es in der Allgemeinverfügung heißt, können Hunde und Katzen sonst mit infiziertem Aas in Berührung kommen und dadurch das Virus verschleppen. Besonders trifft dies laut er Verfügung auf Katzen zu, die Vögel jagen.

Katzen können Vogelgrippe bekommen

Tatsächlich haben Wissenschaftler bereits vor einigen Jahren festgestellt, dass Katzen Vogelgrippe bekommen und übertragen können. Dass Katzen an Grippe erkranken können, ist noch nicht so bekannt. Wissenschaftler hatten Medienberichten zufolge bei ihren Forschungen Laborkatzen mit dem Vogelgrippevirus H5N1 infiziert – und alle Tiere erkrankten mit Grippesymptomen. Katzen, denen das menschliche Grippevirus H3N2 verabreicht wurde, wurden hingegen nicht krank. Auch Katzen, die infizierte Vögel gefressen haben, hatten sich mit H5N1 angesteckt. Und: Zwei gesunde Katzen, die mit den kranken Tieren untergebracht waren, steckten sich ebenfalls an. Somit konnten die Forscher nachweisen, dass sich das Virus auch unter Katzen ausbreitet.

Sorge um Freigänger-Katzen im Hofer Tierheim

Für Tanja Bujak, zweite Vorsitzende des Hofer Tierschutzvereins, kam die Nachricht gestern völlig überraschend: „Ich muss gestehen: Ich wusste bislang gar nicht, dass Katzen die Vogelgrippe bekommen und übertragen können“, sagte sie auf Nachfrage der Frankenpost. Dass Hühner, Tauben und anderes Geflügel im Stall oder Gatter bleiben müssen, sei bekannt. Dass in Hof auch Katzen nicht mehr raus dürfen, stelle jedoch viele Tierfreunde vor große Probleme. „Auch uns hier vom Tierheim Erlalohe“, erzählt Tanja Bujak. Immerhin seien mindestens acht der 22 Katzen, die derzeit im Tierheim leben, Freigänger. Sie alle nach drinnen zu locken, sei gar nicht so einfach: „Einige Katzen sind so scheu, da müssen wir mit Fallen arbeiten.“ Größere Sorgen macht sich die Tierschützerin aber um die vielen Katzenbesitzer im Stadtgebiet: Nicht alle seien überhaupt dafür ausgestattet, die Katze über einen längeren Zeitraum in der Wohnung zu behalten. Dafür brauche es nicht nur ein Katzenklo, sondern auch Kratzbäume oder ähnliches, an dem die Tiere ihre Krallen schärfen können. Gibt es so etwas nicht, müsse unter Umständen die Couch oder Tapete herhalten. „Gerade Katzen, die es nicht gewohnt sind, in der Wohnung zu bleiben, werden Probleme machen“, schätzt sie. Außerdem gebe es auch in der Stadt Bauernhöfe, auf denen jede Menge Katzen leben, die teilweise überhaupt nicht in die Wohnung dürfen.

Schutz des Lebensmittelgewerbes

Die Anordnungen sind laut der Stadt Hof nötig, um Nutzgeflügel zu schützen und so zu verhindern, dass Erzeugnisse wie Eier oder Geflügelfleisch nicht gefährdet werden. Die Maßnahmen treffen private und gewerbliche Tierhalter stark. Die Stadt Hof erklärt in ihrer Allgemeinverfügung aber, dass die Anordnungen in diesem Ernstfall angemessen seien. Nachteile, die durch die Anordnungen entstehen, seien nachrangig im Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch einen einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Lebensmittelwirtschaft entstehen könne. Was heißt: Das öffentliche Interesse überwiegt demnach die privaten Interessen der Betroffenen

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Vogelgrippen-Erreger ist in Deutschland bislang nicht bekanntgeworden, teilt die Stadt Hof weiter mit. Dennoch sollte man engen Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte vermeiden. Werden an einem Ort mehrere tote Vögel findet, sollte das Veterinäramt der Stadt Hof informieren. Tote Tiere sollte man nicht berühren.

Wird die Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich festgestellt, dann müssen die Behörden handeln. In der Allgemeinverfügung heißt es dass die Behörde das Gebiet um den Fundort des toten Wildvogels mit einem Radius von mindestens einem einem Kilometer zum Sperrbezirk und in einem Radius von drei Kilometern zum Beobachtungsgebiet deklarieren kann.

Auf die Ausweisung des Sperrbezirks hat die Stadt Hof demnach verzichtet. Der tote Schwan wurde mitten in der Innenstadt gefunden – im Umkreis von einem Kilometer gibt es demnach keine gewerblichen Tierhaltungen und keine nennenswerten Hobbyhaltungen. Im Sperrbezirk würden noch schärfere Maßnahmen gelten.

Schwäne vor allem im Gebiet Kulm-Pfaffenteiche zu Hause

Das Beobachtungsgebiet mit allen Konsequenzen festzulegen, sei hingegen nötig gewesen. Auch wenn der infizierte Schwan auf der Saale aufgefunden wurde, so kommen Schwäne vorwiegend im südwestlichen Stadtgebiet im Landschaftsschutzgebiete Kulm-Pfaffenteiche vor. Die Tiere pendeln laut der Verfügung zwischen den beiden Standorten hin- und her und sind auch in anderen Gewässern im Hofer Stadtgebiet zu beobachten. Zudem muss der Schwan nicht dort verendet sein, wo man ihn gefunden hat. Er könnte vom Oberlauf der Saale angetrieben worden sein – möglicherweise sogar kilometerweit.

Warum man von der Drei-Kilometer-Zone abgewichen ist und gleich die ganze Stadt zum Beobachtungsgebiet erklärt hat, liegt laut der Stadt unter anderem am Untreusee. Am südlichen Untreusee mit seinem Biotop sowie auch im Untreutal gibt es eine hohe Wildvogeldichte – und diese Bereiche sind mehr als drei Kilometer vom Oberen Anger entfernt.

Informationen zur Geflügelpest in Bayern sowie ein Merkblatt für Geflügelhalter und eine Übersicht der aktuell betroffenen Gebiete in Bayern finden sich auf der Seite des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Allgemeinverfügung findet sich auf der Homepage der Stat Hof.

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