Von 8 bis 18 Uhr haben am Sonntag die Wahllokale in Bayern geöffnet, danach beginnt die Auszählung. Die Reihenfolge der Auszählung ist gesetzlich geregelt. Sollte es bei den Bürgermeister- und Landratswahlen kein Kandidat schaffen, die 50-Prozent-Marke zu überspringen, dann dürfen die Bürger nochmals wählen. Die Stichwahlen finden am 29. März statt.