Hof Rentner stiehlt Wodka - 1875 Euro Geldstrafe

Das Schöffengericht Hof verurteilt einen 78-jährigen Mann aus Naila wegen Diebstahls und Nötigung. Der bisher unbescholtene Bürger entschuldigt sich.

 
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 Foto: Marc Tirl

Hof - Wegen räuberischen Diebstahls und Beleidigung musste sich ein 78 Jahre alter Rentner aus Naila vor dem Schöffengericht in Hof verantworten. Der bisher unbescholtene Mann, der 1942 geboren wurde, hatte laut Anklage am 15. Mai 2019 in einem Lebensmittelmarkt in Naila zwei Wodka-Fläschchen, sogenannte Flachmänner, im Wert von sechs Euro an sich genommen und in der Jackentasche versteckt. Als er an der Kasse war, forderte ihn die Kassiererin - die den Vorfall beobachtet hatte - auf, auch die eingesteckten Flaschen zu bezahlen. Der Mann legte eines der Fläschchen zu den anderen Waren, zusammen mit einem Zehn-Euro-Schein. Der Aufforderung, auch die zweite Flasche zu bezahlen, kam er nicht nach. Er verließ den Markt, ohne die zweite Flasche herauszugeben beziehungsweise zu bezahlen.

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Ein Mitarbeiter der Firma verfolgte den Ladendieb und stellte ihn auf dem Parkplatz des Marktes zur Rede und verlangte dessen Ausweis. Der Rentner stieß den Zeugen mit den Worten weg, er sei ein "Arschloch". Gleichzeitig zog der Dieb nach Angaben des Markt-Mitarbeiters aus seiner rechten Jackentasche ein Einhandmesser der Marke Smith und Wesson mit einer acht Zentimeter langen Klinge. Wie sich in der Beweisaufnahme herausstellte, hing das Messer an einer Kette. Ob es aufgeklappt wurde, konnte nicht geklärt werden.

Der Angeklagte verteidigte sich mit den Worten: "Ich habe das Messer immer als Brotzeitmesser dabei und nicht aufgeklappt. Ich habe mich einfach stark erregt, erschrocken und falsch gehandelt. Ich wollte nicht fliehen, nur meine Ruhe haben. Ich entschuldige mich."

Der Angeklagte ist Stammkunde in dem Markt und nie auffällig geworden. Bei der Rangelei auf dem Parkplatz habe er das zweite Wodka-Fläschchen verloren. Es wurde im Nachhinein von Polizeibeamten gefunden.

Der verheiratete Angeklagte, Vater zweier erwachsenen Kinder, ist seit 1970 in Deutschland aufgrund eines Stipendiums zur Ausbildung als Maschinenbauer, die er erfolgreich absolvierte. Seinen Beruf übte der Mann bis zur Rente aus. Rechtsanwalt Gerhard Ernst betonte, sein Mandant sei bisher rechtschaffend durchs Leben gegangen. Es sei eine unglückliche Handlungsverstrickung zur Tatzeit gewesen. Sein Mandant habe eine depressive Phase erlebt und sei in der Bezirksklinik in Rehau behandelt worden. Bei dem Gerangel auf dem Parkplatz des Lebensmittelmarktes habe sich auch der Verfolger gewehrt und dem Rentner Stöße gegen die Brust versetzt. Rechtsanwalt Ernst hielt eine Geldstrafe für seinen Mandanten für ausreichend.

Staatsanwältin Anne Oßwald sagte in ihrem Plädoyer, der Rentner habe gewusst, dass er die Flaschen widerrechtlich eingesteckt hatte. "Er wollte offensichtlich die Ware mit Gewalt für sich behalten, das erfüllt den Tatbestand des räuberischer Diebstahls", betonte die Anklägerin. Es liege hier allerdings ein minderschwerer Fall vor. Trotzdem forderte die Staatsanwältin eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden solle.

Vorsitzender Richter Florian Braun blieb mit seinem Urteil weit unter der Forderung der Anklägerin: Er verurteilte den Rentner wegen Ladendiebstahls in Tateinheit mit Nötigung zu einer Geldstrafe von 75 Tagessätzen zu je 25 Euro - das sind 1875 Euro. "Der Angeklagte wollte offenbar nur zum Parkplatz. Die Nötigung hätte er sich sparen können, wenn er klein beigegeben hätte", betonte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Er bezeichnete den angerichteten Schaden zudem als "sehr gering".