Hof - Der Betreiber eines Riesenrades behauptet, die Stadt habe bei der Vergabe des Stellplatzes für das Volksfest 2020 intransparent gehandelt. Das Volksfest fiel letztlich der Corona-Pandemie zum Opfer. Daraufhin durften sich mehrere Schausteller in der Stadt verteilen, unter anderem auf dem Hof-Galerie-Areal, wo sich ein Riesenrad drehte. Der begünstigte Mitbewerber, behauptet der Kläger nun, habe sich außerdem erstmals in Hof beworben. Die Rechtsabteilung der Stadt Hof hält dagegen. Sie argumentiert damit, heißt es in einer Mitteilung des VG Bayreuth, bei der Vergabe des Standplatzes alle Richtlinien eingehalten und im Rahmen ihres Ermessensspielraums gehandelt zu haben. Insbesondere, so die Stadt Hof, sei das zugelassene Riesenrad attraktiver als das der Klägerin.